Obligatorisches Schiessen
Die Schiesspflicht kann jeweils bis 31. August absolviert werden. Schiesspflichtige, welche die Schiesspflicht nicht bestehen, können das ganze obligatorische Programm mit Kaufmunition am gleichen oder an einem anderen Schiesstag im selben Verein höchstens zweimal wiederholen.
Die Schiesspflicht gilt als bestanden wenn mindestens 42 Punkte erreicht und höchstens 3 Nuller geschossen wurden.
Programm
5 Schuss: Einzelfeuer Scheibe A5
5 Schuss: Einzelfeuer Scheibe B4
2 Schuss: Schnellfeuer Scheibe B4
3 Schuss: Schnellfeuer Scheibe B4
5 Schuss: Schnellfeuer Scheibe B4
Mitnehmen
Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten
Dienstbüchlein
Schiessbüchlein oder militärischer Leistungsausweis
Amtlicher Ausweis
Persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug
Persönlicher Gehörschutz
Montag 21.04.2025
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OrtBlasenberg, Muolen
Montag 09.06.2025
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OrtBlasenberg, Muolen
Freitag 29.08.2025
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OrtBlasenberg, Muolen